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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mitsegler in Kroatien

AGB’s für gemeinsam gebuchte Segelyacht = anteiliger Yachtcharter für einen Segeltoern Diese Vereinbarungen / Bedingungen gelten für alle Teilnehmer/Innen bzw. Mitseglern  an diesem Yachtcharter-Segeltörn. Sollte eine Person für mehrere Personen diese Buchung bestätigen, so ist diese - den Vertrag unterzeichnende - Person verpflichtet, allen anderen Personen diese Bedingungen vorzulegen und deren Zustimmung sicherzustellen, bevor die Buchungsbestätigung bestätigt - und retour gesendet wird. Die Buchungsbestätigung erfolgt für Vermittlung zur gemeinsamen Buchung der Segelyacht seitens der Charterer. Es handelt sich beim nun vermittelten Vercharterer um einen sogenannten Drittanbieter als Leistungsträger, welcher für die ordentliche Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung - gegenüber dem Charterer - selbst + direkt verantwortlich ist.

 

Die Teilnahme an einem anteiligen Yachtcharter ( fuer gemeinsamen Segeltörn ) ist keine Pauschalreise und keine Beförderungsleistung. Allgemeine Hinweise; Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Segeltörn auch sehr anstrengend sein – und abenteuerlichen Karakter haben kann . Nicht immer läuft alles nach Plan, speziell wetterbedingt – wegen tech. Problemen oder Problemen innerhalb der Crew = Charterer , kann es zu kurzfristigen Änderungen im Törnplan kommen. Diese Anpassung an die aktuellen Verhältnisse ( auch Wetter! ) sind manchmal unumgänglich , um Crew und Yacht zu schützen. Ein verantwortungsvoller Skipper plant vorausschauend - entscheidet zu 100% nach der jeweiligen Situation selbst. Es ist auch allgemein uebliche Praxis, dass die Crew den Anweisungen eines Skippers folge leistet, einen Skipper bei evtl. noetigen Handlungen am Schiff unterstuezt, falls dies fuer Behebung einer problematischen Situation noetig - und einem reibungslosen Ablauf eines Yachtcharters - dienlich ist.

 

Auch bei sonstigen - unvorhersehbaren Problemen ist die bestmögliche Mitarbeit und volle Kooperation aller Charterteilnehmer/Innen verpflichtend, falls dies seitens eines Skippers gewünscht sein sollte und es für die raschere Behebung einer evtl. problematischen Situation erfordelich ist. Anteilcharter; Im genannten Anteil ( Charteranteil ) ist jede/r Teilnehmer/In Mitcharterer/In. Die Yacht wird bei dem in Buchungsbestaetigung genannten „Vercharterer“ gebucht, wobei in Ausnahmefaellen die Yacht bei anderer Firma gebucht werden kann, z.B. wenn die eigentlich gebuchte Yacht beschaedigt ist - ausfallen – oder aus dem Charter genommen werden sollte. Die in der Buchungsbestaetigung als Vercharterer genannte Firma ist zuständig für charterübliche – vereinbarte Bereitstellung der gebuchten Yacht. Die AGB’s dieser Firma = Vercharterer sind Bestandteil dieser Charterbuchung und auf der Website des Vercharterers online, für jeden Chartergast jederzeit zugänglich. Der Charterer ist verpflichtet diese Charterbedingungen - betreffend Yachtcharter - zu lesen und dass dies erfolgte, wird uns mit bestaetigter Retournierung der Buchungsbestaetigung - seitens Charterer - bestaetigt.

 

Sollte ein Gast – aus welchem Grund auch immer – diese AGB‘s vom Vercharterer nicht finden oder nicht lesen können, werden wir selbstverständlich - auf Wunsch - gerne eine Kopie davon erstellen und dem Gast - vor Buchungsbestaetigung - zukomen lassen. Im Falle von Mängel am Schiff = Gerichtsstand und anwendbares Recht ist das Recht am Firmensitz des Vercharterers lt. Information in der Buchungsbestätigug. Der vereinbarte Leistungsumfang besteht aus folgenden Punkten: 1.) Vermittlung zur gemeinsamen Yachtcharter – gemeinsamer Buchung - einer Segelyacht. 2.) Koordination der beim Toern teilnehmenden Personen mit Charterfirma, Toernvorbereitung - auch Informationen vor dem Toern. Vom einem Skipper ( von den Gaesten mitgebracht oder evtl. dann von uns vermittelt, falls gewuenscht ) wird am Anreisetag die Einteilung der Kajüten vorgenommen und auch Information betreffend Nuetzung der Yacht, Sicherheitsausrüstung erklärt, weiters auch die Toernplanung vorgenommen. Bei Einteilung der Kajueten wird darauf geachtet, welche Kajuete von den Chartergaesten gebucht wurden. Falls es keine klare Einteilung geben sollte, wird so logisch als moeglich vorgegangen und Kundenwuensche ( falls moeglich ) bestmoeglich beruecksichtigt.

 

Es kann dennoch nicht zu 100% ausgeschlossen werden, dass fremde Herren & Damen eine Doppelkajuete teilen muessen, falls jeweils nur 50% einer Doppekajuete gebucht wurde. Die Yacht und ges. Ausruestung sind von jedem Törnteilnehmer so pfleglich wie möglich zu behandeln. Bei Beschaedigung von Yachtausruestung durch einen Charterer = Toernteilnehmer/In kann dies zu noetig werdenden Kostenersatz fuehren, falls die beschaedigten Gegenstaende nicht durch eine Kautionsversicherung gedeckt sind. Die Durchführung der üblichen Boardarbeiten sind von allen gemeinsam zu erledigen, jeder Chartergast hat den gleichen Anteil Zeit für diese gemeinschaftlichen Arbeiten aufzubringen. Der/die Charterer bestätigt, dass er/sie in der Lage ist, zumindest 30 Minuten im tiefen Wasser - bei Wellen zu schwimmen. Jede/r TörnteilnehmerIn nimmt freiwillig, auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko an dieser gemeinsamen Yachtcharter = quasi gemeinsame Sportveranstaltung teil, handelt eigenverantwortlich und wird aber dennoch den Skipperanweisungen zu 100% folge leisten.

 

 

Eltern haften für ihre Kinder und deren Unterhaltung. Sie sorgen dafür, dass die wichtige Entspannung anderer Törnteilnehmer nicht gestöhrt wird. Alle Charterer = Teilnehmer dieses Törns schließen ausdrücklich und unwiederruflich jegliche gegenseitige Haftung aus. Insbesondere gilt diese Vereinbarung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Mitsegler/innen. Sollte ein Schaden an der Yacht entstehen, weil ein oder mehrere Crewmitglieder den Anweisungen eines Skippers nicht folge geleistet haben, so sind diese Charterer für diese Schäden haftbar. Ein Skipper hat generell das Recht, jede/n Törnteilnehmer/In vom Boot zu entfernen und vom weiteren Törn auszuschließen, falls sich eine/r der Charterer derart benehmen sollte, daß dies gefährlich, unkontrollierbar oder für die restliche Crew - unzumutbar sein sollte. Ein derartiger Törnteilnehmer/In würde an Land gebracht und keinen Ersatz für den nicht gefahrenen Törnteil + Rückreisekosten erhalten können ( war jedoch bis jetzt bei keinem Chartererer/In erforderlich). Sollte die Yacht wegen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht termingerecht für den vereinbarten Charterbeginn bereit stehen koennen, so werden wir einen angemessenen Ersatzcharter anbieten. Diese Ersatz Charteryacht kann jedoch von der ursprünglich gebuchtem Yacht abweichen , es kann zu einem anderen Ausgangspunkt des Charters fuehren = zusaetzlicher Fahrtkosten verursachen, welche jedoch nicht refundiert werden.

 

 

 

Als zumutbar wird eine zusaetzliche Fahrzeit ( schnellst moegliche Zeit fuer die jeweilige Strecke – gerechnet, ohne Zeitverlust z.B. Stau ) mit Auto / Bus / Taxi von 2 Autostunden vom urspruenglichen Ausgangspunkt entfernt, vereinbart. Sollten wir keine Ersatz Charteryacht anbieten koennen, werden die bereits bezahlten Beträge innerhalb 14 Tagen an Charterer refundiert. Darueber hinausgehender Schadenersatz ist ausdruecklich ausgeschlossen. Sollte die Mindestanzahl an fix gebuchten Anteilchartergaesten ( je Yachtcharter mindestens 4 oder 6 Chartergaeste ) bis 1 Woche vor Charterbeginn nicht zu Stande kommen, kommt voraussichtlich auch der ges. Charter nicht zu Stande. Wir haben für Information betreffend - nicht zu stande gekommener Yachtcharter - bis zu 7 Tage vor Charterbeginn Zeit. Eine über die schon bezahlten Charterbeträge hinausgehende Rückforderung bzw. Aufwandentschädigung für An - Rückreise ect. ist ausdrücklich ausgeschlossen. STORNOFRIST: Bei Stornierung der Charter bis 6 Wochen vor Törnbeginn ist 50 % als Stornogebühr vereinbart, bei Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Törnbeginn ist 100% als Stornogebühr vereinbart. VERSICHERUNG; Das vermittelte Boot ist offiziell fuer Charter registriert, es ist entsprechend dem Gesetz natuerlich auch Kasko u .Haftpflicht versichert.

 

 

Unsere Haftung beschränkt sich auf die vereinbarten und oben genanter Vermittlungen betreffend anteiliger Yachtcharter. Die Höhe unserer Haftung ist auf die Höhe der Charter - Kostenbeteiligung vom Charterer beschränkt. Es besteht keine Haftung für Verzögerung bei Ereignissen durch höhere Gewalt, Havarie und/oder Liegezeiten in Marina / Hafen / Bucht wegen z.B. stürmischen Wetter oder unaufschiebbaren Reparaturen etc. Liegeplatzgebühren unterwegs bezahlen immer die Charterer. Äenderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarungen dadurch nicht gemindert. Sollte sich herausstellen, dass dieser Vertrag Regelungslücken oder unwirksame bzw. undurchführbare Stellen enthält, so solle diese Lücke so ausgelegt werden, dass sie dem vereinbarten Zweck so nahe als möglich kommt.

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